RS OGH 2022/9/29 13Os63/93, 12Os94/22y

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Veröffentlicht am 28.07.1993
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Rechtssatz

Ein gemeinsamer Verletzungsvorsatz oder Mißhandlungsvorsatz kann zwar auch spontan gefaßt werden, doch kann er, wenn jeder andere Anhaltspunkt für ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer an einem Verletzungsdelikt fehlt, nur aus gleichzeitigen oder abwechselnden Tätigkeiten erschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090040

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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