RS OGH 1993/8/23 1Ob13/93, 8Ob11/11t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.1993
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Norm

ABGB §867
ABGB §1016

Rechtssatz

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist verpflichtet, die Genehmigung eines mangels eines solchen schwebend unwirksamen Vertrages zu beantragen bzw kann auch der Vertragspartner auf eine solche Genehmigung dringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014713

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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