Norm
ABGB §867Rechtssatz
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist verpflichtet, die Genehmigung eines mangels eines solchen schwebend unwirksamen Vertrages zu beantragen bzw kann auch der Vertragspartner auf eine solche Genehmigung dringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.12.2011