Norm
StGB §3Rechtssatz
Wer sich an einer Schlägerei beteiligt und dabei einen anderen in Notwehr tötet, kann nach § 227 StGB strafbar sein, obwohl er durch die Notwehrhandlung selbst die objektive Bedingung der Strafbarkeit setzt.Wer sich an einer Schlägerei beteiligt und dabei einen anderen in Notwehr tötet, kann nach Paragraph 227, StGB strafbar sein, obwohl er durch die Notwehrhandlung selbst die objektive Bedingung der Strafbarkeit setzt.
Veröff: NJW 1993,3337
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0103758Dokumentnummer
JJR_19930824_AUSL000_001STR00380_9300000_001