RS OGH 1993/8/25 13Os97/93, Ds6/00

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Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

StGB §9 Abs2

Rechtssatz

Ist ein Verbotsirrtum vorwerfbar, dann kann den Täter auch der Umstand nicht exkulpieren, daß er bei Ausführungen der Tat (§ 162 StGB) den Rat seines Anwaltes befolgt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0089610

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0130OS00097_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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