RS OGH 1993/8/25 1Ob605/93, 6Ob610/95

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Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

GSGG §13
JN §1 CVIIa

Rechtssatz

Ein auf das Eigentum an dem Grundstück, über das ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Bringungsweg führt, gestütztes Unterlassungsbegehren unterliegt nicht der besonderen Kompetenz der Agrarbehörden nach § 13 GSGG, sofern es dabei um die gewerbliche Nutzung dieses Wegs geht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0045691

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00605_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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