RS OGH 1993/8/25 13Os114/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1993
beobachten
merken

Norm

StGB §32 Abs2

Rechtssatz

Die Tatbegehung zum Nachteil der früheren Pflegemutter ist bei der Strafbemessung, zwar nicht als besonderer Erschwerungsumstand, jedoch im Rahmen der personalen Täterschuld beachtlich, weil im Zuge der Bewertung nach dem § 32 Abs 2 StGB die darin zum Ausdruck kommende Charakterkomponente Einfluß auf die Einzeltatschuld entfaltet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090950

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0130OS00114_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten