Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Die Tatbegehung zum Nachteil der früheren Pflegemutter ist bei der Strafbemessung, zwar nicht als besonderer Erschwerungsumstand, jedoch im Rahmen der personalen Täterschuld beachtlich, weil im Zuge der Bewertung nach dem § 32 Abs 2 StGB die darin zum Ausdruck kommende Charakterkomponente Einfluß auf die Einzeltatschuld entfaltet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090950Dokumentnummer
JJR_19930825_OGH0002_0130OS00114_9300000_001