RS OGH 1993/8/25 1Ob4/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1993
beobachten
merken

Norm

ABGB §1056

Rechtssatz

"Bestimmte Person" ist nicht nur der namentlich bezeichnete Dritte, sondern auch jeder nach objektiven Kriterien ermittelbare; es genügt daher, daß die Kontrahenten die Qualitäten der Person (also etwa der Berufsgruppe) bezeichnen, auf die es ihnen ankommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020104

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00004_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten