Norm
B-VG Art12 Abs1 Z3Rechtssatz
Der Kompetenztatbestand "Bodenreform" (Art 12 Abs 1 Z3 B-VG), zu dem auch das landwirtschaftliche Bringungswesen zu rechnen ist, umfaßt zwar nach der Versteinerungstheorie auch die damit notwendigerweise verknüpften zivilrechtlichen Fragen, doch sind unter diesem Begriff nur Vorkehrungen auf dem Gebiet der Landeskultur zu verstehen und somit keineswegs auch Maßnahmen zur Förderung des Gewerbes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0053307Dokumentnummer
JJR_19930825_OGH0002_0010OB00605_9300000_003