RS OGH 2009/2/19 15Os73/93, 13Os9/09m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.1993
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Norm

StPO §281 Abs1 Z11
  1. StPO § 281 heute
  2. StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024
  3. StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022
  4. StPO § 281 gültig von 01.01.2008 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  5. StPO § 281 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2005
  6. StPO § 281 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/1997
  7. StPO § 281 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999
  8. StPO § 281 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999
  9. StPO § 281 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/1997
  10. StPO § 281 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993
  11. StPO § 281 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Von einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Umstand, der bereits die gesetzliche Strafdrohung bestimmt, bei der Strafbemessung als Strafbemessungstatsache abermals berücksichtigt wird. Davon kann aber keine Rede sein, wenn - entsprechend der Vorschrift des § 33 Z 1 StGB - der Umstand, dass neben vollendetem Mord auch zwei weitere mörderische Angriffe, die zu lebensgefährlichen Verletzungen der Opfer geführt haben, mithin idealkonkurrierend vollendeter und versuchter Mord begangen wurde, als erschwerend gewertet wurde.Von einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Umstand, der bereits die gesetzliche Strafdrohung bestimmt, bei der Strafbemessung als Strafbemessungstatsache abermals berücksichtigt wird. Davon kann aber keine Rede sein, wenn - entsprechend der Vorschrift des Paragraph 33, Ziffer eins, StGB - der Umstand, dass neben vollendetem Mord auch zwei weitere mörderische Angriffe, die zu lebensgefährlichen Verletzungen der Opfer geführt haben, mithin idealkonkurrierend vollendeter und versuchter Mord begangen wurde, als erschwerend gewertet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0099955

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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