RS OGH 1993/8/26 2Ob44/93

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Veröffentlicht am 26.08.1993
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Norm

ABGB §1327 a
JN §58

Rechtssatz

Streitwert für das Begehren auf Erhöhung einer Rente nach § 1327 ABGB ist der dreifache Jahresbetrag der Erhöhung, nicht aber des nach der Erhöhung zu leistenden gesamten Rentenbegehrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031493

Dokumentnummer

JJR_19930826_OGH0002_0020OB00044_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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