RS OGH 1993/9/8 3StR341/93

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Veröffentlicht am 08.09.1993
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Norm

StGB §7 Abs2
StGB §169 Abs3

Rechtssatz

Unternimmt bei einer Brandstiftung ein Dritter Rettungshandlungen und kommt dabei zu Tode, so kann dieser Erfolg dem Täter der Brandstiftung als fahrlässige Tötung zugerechnet werden. Veröff: NStZ 1994,338

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0103794

Dokumentnummer

JJR_19930908_AUSL000_003STR00341_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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