RS OGH 1993/9/8 9ObA233/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1993
beobachten
merken

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 litb

Rechtssatz

Die Verringerung von Personalkosten durch Reduktion des Beschäftigtenstandes ist im allgemeinen ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines schlechten Betriebsergebnisses und kann bei Einsparung des Arbeitsplatzes eine Kündigung rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051997

Dokumentnummer

JJR_19930908_OGH0002_009OBA00233_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten