Rechtssatz
Durch einen den Wert der Liegenschaft mindernden Bestandvertrag werden die Pfandgläubiger betroffen, wenn die Interessenten deshalb nur mehr geringere (oder gar keine) Gebote abgeben (so schon SZ 62/76). Es ist offenkundig, daß eine vermietete Liegenschaft grundsätzlich schlechter verwertbar ist als eine vom Eigentümer und seinen Angehörigen allein benutzte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013507Dokumentnummer
JJR_19930915_OGH0002_0030OB00532_9300000_002