RS OGH 1993/9/21 10ObS163/93

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Norm

ASVG §255 Abs1 Dc

Rechtssatz

Ob eine angelernte Kellnerin, die wegen der eingeschränkten Hebeleistung und Trageleistung nur mehr in Kaffeehäusern, Konditoreien oder Bars tätig sein könnte, auf solche Tätigkeiten verwiesen werden kann, richtet sich danach, ob es eine ausreichende Zahl derartiger Betriebe gibt, in denen von den Kellnerinnen über die Serviertätigkeit hinaus erwartet wird, daß sie die angebotenen Speisen und ihre Zubereitung sowie alle Getränke kennen und die Gäste beraten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084818

Dokumentnummer

JJR_19930921_OGH0002_010OBS00163_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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