Norm
AHG §1 BbRechtssatz
Bei einer nicht nur auf gesetzlicher Basis möglichen Förderungsmaßnahme unter bestimmten Bedingungen und Kontrollen, bei der ein Rechtsanspruch auf Zuweisung nicht besteht, liegt eine der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnende Maßnahme vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0049788Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_0010OB00018_9300000_004