Norm
StPO §345 Abs1 Z8Rechtssatz
Eine unrichtige Rechtsbelehrung über das Zusammenwirken der Fragen, die eine die Entscheidungsmöglichkeit der Geschwornen beeinträchtigende Verkürzung des Fragenschemas nach sich zieht, begründet unabhängig davon, ob die Geschwornen hiedurch tatsächlich beirrt wurden oder nicht, jedenfalls Urteilsnichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0101053Dokumentnummer
JJR_19931012_OGH0002_0110OS00130_9300000_005