RS OGH 1993/10/13 9ObA278/93 (9ObA279/93)

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Rechtssatz

Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt.Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 13.10.1993 9 ObA 278/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046258

Dokumentnummer

JJR_19931013_OGH0002_009OBA00278_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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