Norm
ASGG §3 Abs1 Z1 litaRechtssatz
Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt.Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046258Dokumentnummer
JJR_19931013_OGH0002_009OBA00278_9300000_001