Norm
WG Art1Rechtssatz
Dem Gericht, das zur Entscheidung über einen auf einen Wechsel gestützten Anspruch angerufen wird, ist es verwehrt, zu prüfen, ob der Klageanspruch zwar nicht aus dem Wechsel selbst, aber dafür aus einem anderen Rechtsgrund, etwa dem Grundgeschäft, berechtigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082472Im RIS seit
14.10.1993Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025