RS OGH 1993/11/2 4Ob123/93 (4Ob1098/93), 4Ob184/12f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.1993
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Norm

UWG §2 D10
UWG §2 Abs1 Z6

Rechtssatz

Ob die Bezeichnung eines Unternehmens als "international" zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, welche Vorstellung der Durchschnittsinteressent damit verbindet und ob das Unternehmen dieser Vorstellung gerecht ist. Diese Frage lässt sich nur im Hinblick auf den konkreten Geschäftszweig beantworten. So kann es auf die Höhe des Umsatzes oder des Kapitals, aber auch auf die Verwendung modernster technischer Hilfsmittel ankommen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 123/93
    Entscheidungstext OGH 02.11.1993 4 Ob 123/93
  • 4 Ob 184/12f
    Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 184/12f
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Irreführung durch eine Pressemitteilung mit überhöhten Umsatzzahlen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078772

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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