Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Ob die Bezeichnung eines Unternehmens als "international" zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, welche Vorstellung der Durchschnittsinteressent damit verbindet und ob das Unternehmen dieser Vorstellung gerecht ist. Diese Frage lässt sich nur im Hinblick auf den konkreten Geschäftszweig beantworten. So kann es auf die Höhe des Umsatzes oder des Kapitals, aber auch auf die Verwendung modernster technischer Hilfsmittel ankommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078772Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2013