RS OGH 1993/11/9 10ObS218/93

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Veröffentlicht am 09.11.1993
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Norm

ASGG §67 Abs1 Z1

Rechtssatz

Wurde in einem Bescheid darüber entscheiden, ob und ab wann zu einer Pension eine Erhöhung durch einen Hilflosenzuschuß gebührt, so darf die Klage, mit der die Leistung schon von einem früheren Zeitpunkt als dem im Bescheid genannten begehrt wird, nicht mangels Vorliegens der im § 67 Abs 1 Z 1 ASGG genannten Voraussetzungen nach § 73 leg cit zurückgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085627

Dokumentnummer

JJR_19931109_OGH0002_010OBS00218_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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