Norm
ASVG §177 Abs1 Anl1 Nr33Rechtssatz
Bei der Berufskrankheit der Lärmschwerhörigkeit gemäß Nr 33 der Anlage 1 zum ASVG ist die durch die dienstliche Tätigkeit verursachte Lärmschwerhörigkeit von der Altersschwerhörigkeit und von einer auf anderen Ursachen beruhenden Schwerhörigkeit abzugrenzen. Anspruch auf Versehrtenrente besteht nur, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit um mindestens 20 vH vermindert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084381Dokumentnummer
JJR_19931109_OGH0002_010OBS00158_9300000_002