RS OGH 1993/11/17 1Ob19/93, 1Ob1/18f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1993
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Norm

ABGB §364a
ABGB §364 A

Rechtssatz

Auch in der Landwirtschaft ist nicht auf die Ortsüblichkeit der tätigkeit (hier: Düngung) abzustellen, sondern auf den Umfang der dadurch verursachten Einwirkung auf das Nachbargrundstück.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 19/93
    Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 Ob 19/93
    Veröff: SZ 66/147
  • 1 Ob 1/18f
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 1 Ob 1/18f
    Ähnlich; Beisatz: Es ist für die Frage der Ortsüblichkeit nicht auf die Immissionsquelle, sondern in erster Linie auf die den Nachbarn treffende nachteilige Einwirkung abzustellen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013545

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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