Norm
ABGB §364aRechtssatz
Auch in der Landwirtschaft ist nicht auf die Ortsüblichkeit der tätigkeit (hier: Düngung) abzustellen, sondern auf den Umfang der dadurch verursachten Einwirkung auf das Nachbargrundstück.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013545Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2018