Norm
ABGB §1120 BaRechtssatz
Überträgt der bücherliche Eigentümer bestandvertragliche Pflichten auf einen Dritten im Wege einer Vereinbarung unter Ausschluß des Bestandnehmers, so bleibt es diesem frei, den (veräußernden) bücherlichen Eigentümer weiterhin auf Erfüllung der bestandvertraglichen Pflichten in Anspruch zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0021174Dokumentnummer
JJR_19931117_OGH0002_0010OB00512_9300000_001