RS OGH 1993/11/17 1Ob512/93, 1Ob620/93, 4Ob2146/96h

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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Norm

ABGB §1120 Ba

Rechtssatz

Überträgt der bücherliche Eigentümer bestandvertragliche Pflichten auf einen Dritten im Wege einer Vereinbarung unter Ausschluß des Bestandnehmers, so bleibt es diesem frei, den (veräußernden) bücherlichen Eigentümer weiterhin auf Erfüllung der bestandvertraglichen Pflichten in Anspruch zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 512/93
    Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 Ob 512/93
  • 1 Ob 620/93
    Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 Ob 620/93
  • 4 Ob 2146/96h
    Entscheidungstext OGH 09.07.1996 4 Ob 2146/96h
    Beisatz: Der bücherliche Eigentümer kann sich - ohne schlüssige Zustimmung des Mieters zur Vertragsübernahme - seiner Vertragspflichten nicht unter Berufung auf bestehende Veräußerungsverträge entledigen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0021174

Dokumentnummer

JJR_19931117_OGH0002_0010OB00512_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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