Norm
ABGB §145bRechtssatz
Der Begriff "Familienleben" im Sinne des Art 8 MRK umfaßt jedenfalls auch die Beziehungen zwischen den Ehegatten und ihren ehelichen Kindern. Wird den Eltern eines Minderjährigen für den Bereich der erforderlichen Zustimmung zur Vornahme der allenfalls bei einer bevorstehenden Operation des Minderjährigen notwendig werdenden Bluttransfusion die Obsorge teilweise entzogen und der Jugendwohlfahrtsträger zum Sachwalter für den den Eltern entzogenen Bereich der Obsorge bestellt, so stellt diese Maßnahme eine Beschränkung des Grundrechtes der Eltern auf Achtung ihres Familienlebens dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017