RS OGH 1993/11/24 3Ob549/93

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Norm

ABGB §897
ABGB §921
ABGB §1295 IIf7

Rechtssatz

Eine Vertragspartei darf sich auf einen genehmigungspflichtigen Vertrag gar nicht einlassen, wenn sie schon bei Vertragsabschluß erkennen kann, daß eine Aussicht auf behördliche Genehmigung von vornherein nicht bestehen und sie schon aus diesem Grund nicht in der Lage sein wird, die vertraglich bedungene Leistung zu erbringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017398

Dokumentnummer

JJR_19931124_OGH0002_0030OB00549_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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