Norm
ASVG §60 Abs1Rechtssatz
Unter der "auf die Fälligkeit des Beitrages nächstfolgenden Entgeltzahlung" ist nicht die Fälligkeit des nächsten Entgeltes, sondern der Zeitpunkt der nächsten Zahlung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083985Dokumentnummer
JJR_19931124_OGH0002_009OBA00222_9300000_001