RS OGH 1993/11/25 6Ob642/93, 7Ob270/03m

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Norm

ABGB §896

Rechtssatz

Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn durch a - conto - Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017393

Dokumentnummer

JJR_19931125_OGH0002_0060OB00642_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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