Norm
ABGB §896Rechtssatz
Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn durch a - conto - Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017393Dokumentnummer
JJR_19931125_OGH0002_0060OB00642_9300000_001