RS OGH 1993/11/30 4Ob154/93 (4Ob155/93), 4Ob221/01f

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Norm

UWG §9a Abs2 Z7
UWG §9a Abs2 Z8

Rechtssatz

Nach dem erklärten Zweck des § 9 a Abs 2 Z 8 UWG sollten - wie auch in § 9 a Abs 2 Z 4 UWG - geringwertige Zuwendungen vom Zugabenverbot ausgenommen werden. Gewinnspiele, bei denen der Anlockeffekt im Hinblick auf den Gesamtwert der ausgespielten Preise und die hohe Zahl der möglichen Teilnehmer gering ist, sollten daher nicht mehr untersagt sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079476

Dokumentnummer

JJR_19931130_OGH0002_0040OB00154_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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