Norm
UWG §9a Abs2 Z7Rechtssatz
Nach dem erklärten Zweck des § 9 a Abs 2 Z 8 UWG sollten - wie auch in § 9 a Abs 2 Z 4 UWG - geringwertige Zuwendungen vom Zugabenverbot ausgenommen werden. Gewinnspiele, bei denen der Anlockeffekt im Hinblick auf den Gesamtwert der ausgespielten Preise und die hohe Zahl der möglichen Teilnehmer gering ist, sollten daher nicht mehr untersagt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079476Dokumentnummer
JJR_19931130_OGH0002_0040OB00154_9300000_001