RS OGH 2018/2/20 8Ob1661/93, 2Ob67/09f, 10Ob7/18d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
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Norm

ABGB §140 Ba
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Es widerspricht dem ausdrücklichen Normzweck des § 140 Abs 1 ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, daß der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.Es widerspricht dem ausdrücklichen Normzweck des Paragraph 140, Absatz eins, ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, daß der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047517

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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