RS OGH 1993/12/7 5Ob505/93

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Veröffentlicht am 07.12.1993
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Norm

stmk LStVG 1964 §2 Abs1 Fall2

Rechtssatz

Wird eine Straße durch "stillschweigende Widmung" zu einer öffentlichen, in die Gattung der Gemeindestraßen einzuordnenden Straße, so werden Verpflichtungen zur Erhaltung dieser Straße, gleichgültig ob sie auf einem öffentlich - rechtlichen oder eine privatrechtlichen Titel beruhen, durch das LStVG 1964 nicht berührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0066107

Dokumentnummer

JJR_19931207_OGH0002_0050OB00505_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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