Norm
WEG 1975 §10Rechtssatz
Die nie auszuschließende Möglichkeit, daß der überlebende Ehegatte später doch noch den halben Mindestanteil im Sinne des Einleitungssatzes des § 10 Abs 1 WEG allein erwerben könnte, steht der Ausstellung der Amtsbestätigung nicht entgegen. Die Klärung, ob die Amtsbestätigung auszustellen oder mit der Feilbietung nach § 10 Abs 1 Z 3 WEG vorzugehen ist, soll nicht unbegrenzt hinausgeschoben werden.Die nie auszuschließende Möglichkeit, daß der überlebende Ehegatte später doch noch den halben Mindestanteil im Sinne des Einleitungssatzes des Paragraph 10, Absatz eins, WEG allein erwerben könnte, steht der Ausstellung der Amtsbestätigung nicht entgegen. Die Klärung, ob die Amtsbestätigung auszustellen oder mit der Feilbietung nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, WEG vorzugehen ist, soll nicht unbegrenzt hinausgeschoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082943Dokumentnummer
JJR_19931207_OGH0002_0050OB00099_9300000_004