RS OGH 1993/12/7 10ObS244/93, 10ObS233/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1993
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Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Ein als Rechtskundelehrer (an der Akademie für Sozialarbeit) nicht mehr arbeitsfähiger Jurist kann auf seiner Arbeitsfähigkeit entsprechende andere Juristenberufe verwiesen werden.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 244/93
    Entscheidungstext OGH 07.12.1993 10 ObS 244/93
  • 10 ObS 233/00p
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 ObS 233/00p
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Verweisbarkeit eines Lehrbeauftragten einer Universität im Fachgebiet Gesteinshüttenwesen nicht als "Lehrbeauftragter", sondern als akademisch ausgebildeter Fachmann (Diplomingenieur) des Gesteinshüttenwesens. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084981

Dokumentnummer

JJR_19931207_OGH0002_010OBS00244_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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