Norm
VerbotsG §3gRechtssatz
Sowohl das Hakenkreuz als auch der Ausspruch "Heil Hitler" und das Zeichen für den sogenannten Hitlergruß sind charakteristische Symbole des Nationalsozialismus. Der - mit dem Vorsatz auf NS-Betätigung erfolgte - demonstrative Gebrauch dieser Symbole hat daher schon für sich allein den Charakter einer typischen NS-Propagandaaktion, der den Tatbestand des § 3 g VerbotsG erfüllt.Sowohl das Hakenkreuz als auch der Ausspruch "Heil Hitler" und das Zeichen für den sogenannten Hitlergruß sind charakteristische Symbole des Nationalsozialismus. Der - mit dem Vorsatz auf NS-Betätigung erfolgte - demonstrative Gebrauch dieser Symbole hat daher schon für sich allein den Charakter einer typischen NS-Propagandaaktion, der den Tatbestand des Paragraph 3, g VerbotsG erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079968Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017