RS OGH 1993/12/13 5Bkd8/93 (5Bkd9/93)

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Veröffentlicht am 13.12.1993
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 F2
DSt 1990 §3

Rechtssatz

Die penible Beachtung von Rechtsmittelfristen ist angesichts der an eine Säumnis geknüpften schwerwiegenden Folgen in jeder Rechtsanwaltskanzlei von derartiger Bedeutung, daß die unterbliebene Instruktion einer neu angestellten Kanzleikraft nicht mehr als geringfügig abgetan werden kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Bkd 8/93
    Entscheidungstext OGH 13.12.1993 5 Bkd 8/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055996

Dokumentnummer

JJR_19931213_OGH0002_005BKD00008_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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