Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Fehlt jeder Anhaltspunkt, welchen der möglichen Bedeutungsinhalte des Begriffes "Nazijournalismus" der Beklagte nach dem Verständnis der Zuhörer seiner Kritik zugrunde gelegt hat, schließt das eine Beurteilung als "konkludente Tatsachenbehauptung" aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031849Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.03.2017