RS OGH 1993/12/15 3Ob204/93, 10Ob40/14a

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Norm

KO §5 Abs1

Rechtssatz

Eine Nachforschungspflicht des Exekutionsgerichtes, ob dem Gemeinschuldner gemäß § 5 KO Dienstbezüge überlassen wurden, besteht jedenfalls dann nicht, wenn der betreffende Gläubiger solche Behauptungen im Exekutionsantrag unterließ (so schon SZ 55/140).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063929

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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