Norm
KO §5 Abs1Rechtssatz
Eine Nachforschungspflicht des Exekutionsgerichtes, ob dem Gemeinschuldner gemäß § 5 KO Dienstbezüge überlassen wurden, besteht jedenfalls dann nicht, wenn der betreffende Gläubiger solche Behauptungen im Exekutionsantrag unterließ (so schon SZ 55/140).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063929Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014