RS OGH 1993/12/15 3Ob534/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
beobachten
merken

Norm

EO §331 F
ABGB §1063 A1
ABGB §1295 Ic
ABGB §1295 IIf7e
ABGB §1301
ABGB §1305

Rechtssatz

Durch Pfändung des Anwartschaftsrechtes des Vorbehaltskäufers erwirbt die betreibende Partei ein absolut wirkendes Befriedigungsrecht. Trotz Kenntnis des Vorbehaltsverkäufers davon handelt er bei Mitwirkung am Verstrickungsbruch durch den Käufer dann nicht rechtswidrig, wenn der Verkäufer auf Grund bestehender Vereinbarungen berechtigt gewesen wäre, den Kaufgegenstand selbst zu verwerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013510

Dokumentnummer

JJR_19931215_OGH0002_0030OB00534_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten