Norm
AO §54 Abs4Rechtssatz
Stehen der Schaffung eines Doppeltitels weder Streitanhängigkeit noch Rechtskraft entgegen, kann die Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0037411Im RIS seit
15.12.1993Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025