Norm
ABGB §94Rechtssatz
Beiträge zur Pensionsversicherung im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung des Unterhaltsberechtigten mindern bei aufrechter Ehe dann den Unterhaltsanspruch nicht, wenn dadurch auch während des Zusammenlebens der Ehegatten keine Beeinträchtigung des Lebensstandards gegeben war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013523Dokumentnummer
JJR_19931216_OGH0002_0080OB00595_9300000_003