RS OGH 1993/12/16 8Ob595/93

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Beiträge zur Pensionsversicherung im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung des Unterhaltsberechtigten mindern bei aufrechter Ehe dann den Unterhaltsanspruch nicht, wenn dadurch auch während des Zusammenlebens der Ehegatten keine Beeinträchtigung des Lebensstandards gegeben war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013523

Dokumentnummer

JJR_19931216_OGH0002_0080OB00595_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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