RS OGH 1993/12/21 1Ob600/93

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

IPRG §35 Abs1

Rechtssatz

Ist das Vertragsgefüge derart in eine bestimmte Rechtsordnung eingebettet, daß die Parteien deren Maßgeblichkeit geradezu als selbstverständlich ansehen mußten, dann darf mangels entgegenstehender Äußerungen oder Verhaltensweisen der Parteien ohne weiters davon ausgegangen werden, daß sie die Geltung dieser Rechtsordnung angenommen haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077045

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0010OB00600_9300000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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