Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Auch für die Entscheidung über den Beweiswert wissenschaftlicher Methoden der Vaterschaftsfeststellung als eine von den Tatsacheninstanzen mit Hilfe sachverständiger Begutachtung zu lösende Aufgabe muß ein Maximum und Optimum an richterlicher Ermittlungstätigkeit gefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0048260Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_0010OB00589_9300000_001