RS OGH 1993/12/21 10ObS313/92

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ZPO idF WGN 1989 §393

Rechtssatz

Ein Zwischenurteil, womit festgestellt wird, daß eine Aufsichtsratentschädigung Erwerbseinkommen im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG war und auf die Pensionsleistung anzurechnen ist, ist nicht zulässig.Ein Zwischenurteil, womit festgestellt wird, daß eine Aufsichtsratentschädigung Erwerbseinkommen im Sinne des seinerzeitigen Paragraph 94, ASVG war und auf die Pensionsleistung anzurechnen ist, ist nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041022

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_010OBS00313_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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