Norm
ZPO idF WGN 1989 §393Rechtssatz
Ein Zwischenurteil, womit festgestellt wird, daß eine Aufsichtsratentschädigung Erwerbseinkommen im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG war und auf die Pensionsleistung anzurechnen ist, ist nicht zulässig.Ein Zwischenurteil, womit festgestellt wird, daß eine Aufsichtsratentschädigung Erwerbseinkommen im Sinne des seinerzeitigen Paragraph 94, ASVG war und auf die Pensionsleistung anzurechnen ist, ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041022Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_010OBS00313_9200000_002