RS OGH 1993/12/21 1Ob597/93, 23Ds5/19s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

NTG §2
NTG §3

Rechtssatz

Jene Verrichtungen, die zwar von ungewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit und Verantwortlichkeit oder mit besonderem Zeitaufwand verbunden sind, ihrer Art nach jedoch gewöhnlich mit der Verfassung einer rechtsgeschäftlichen Urkunde verbunden sind, durch die Erhöhung der Wertgebühr gemäß § 3 Abs 1 NTG abgegolten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070775

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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