RS OGH 1993/12/21 1Ob611/93 (1Ob612/93)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

AußStrG §161
ABGB §817

Rechtssatz

Durch die Unterlassung der Verständigung von einem Legat wird ein nicht schutzbefohlener Vermächtnisnehmer dann nicht in seine Rechtsstellung beeinträchtigt, wenn er sich selbst im Besitz der sich darauf beziehenden letztwilligen Anordnung befindet.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 611/93
    Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 611/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013542

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0010OB00611_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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