RS OGH 1994/1/18 10ObS246/93, 10ObS2046/96x

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Norm

ASVG §120 Abs1 Z2
ASVG §122 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein Versicherter Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit hat, muß eine die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1, die im Zeitpunkt des Beginnes der Versicherung bereits bestanden hat, unberücksichtigt bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084718

Dokumentnummer

JJR_19940118_OGH0002_010OBS00246_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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