RS OGH 1994/1/25 5Ob77/93

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Norm

ABGB §308
ABGB §1093
ABGB §1120 Aa

Rechtssatz

Die Verbücherung eines Bestandvertrages bewirkt, daß jeder spätere Erwerber der Liegenschaft den Gebrauch durch den Bestandnehmer weiterhin zu dulden und diesen allenfalls gegen Dritte zu verteidigen hat, dh entgegen § 1120 ABGB an den Bestandvertrag (für die übrigen Zeit) gebunden bleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0013471

Dokumentnummer

JJR_19940125_OGH0002_0050OB00077_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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