RS OGH 2025/6/24 1Ob509/94; 4Ob252/98g; 1Ob39/99p; 6Ob286/99y; 8Ob8/01m; 2Ob107/01a; 8Ob149/02y; 13B

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Rechtssatz

Wo die Ermittlung des Entgeltanspruches nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Falles eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und aufgewendeten Kosten voraussetzt, ist die Fälligkeit des Entgeltes mit der ordnungsgemäßen Rechnungslegung verknüpft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017592

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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