Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Im Arbeitsrecht gilt ein die verschiedensten Entgeltarten umfassender Entgeltbegriff. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die tatsächlich Funktion der dem Entgeltbegriff zu unterstellenden Leistungen an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Lohn, Gehalt, Inhalt, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027965Im RIS seit
26.01.1994Zuletzt aktualisiert am
16.08.2024