RS OGH 1994/1/26 8ObS8/94, 8ObS5/10h

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Norm

AngG §10 Abs4 I
ASVG §45 Abs1
IESG §1 Abs4 Z2

Rechtssatz

Periodisch abzurechnende Provisionsansprüche sind ein nicht nach Zeiträumen bemessenes und daher grundsätzlich der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 Z2 IESG unterliegendes Entgelt. Der Grenzbetrag von auf das Kalenderjahr entfallenden, nach der Vereinbarung am Ende desselben abzurechnenden Provisionsansprüchen ist jedoch derart zu bilden, daß der zweifache Betrag der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs 1 ASVG gemäß § 1 Abs 4 IESG mit der Anzahl der Tage des jeweiligen Kalenderjahres zu vervielfachen ist, in dem der Anspruch abzurechnen gewesen wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Beteiligung, Vergütung, Belohnung, Angestellte, Insolvenz, Entgelt, Gehalt, Lohn, Begrenzung, Insolvenzentgeltsicherungsgesetz, Bemessung, Berechnung, Jahr, Abrechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028121

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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