Norm
NWG §2 Abs1Rechtssatz
Bei einer Prüfung nach § 2 Abs 1 NWG sind nur die Nachteile der Liegenschaft zu berücksichtigen, die mit dem Notweg belastet wird. Die durch insgesamt nicht mehr als zehn Anlieger sich ergebende höhere Verkehrsbelastung auf der Zufahrtsstraße stellt keinen im Sinne des § 2 Abs 1 NWG zu berücksichtigenden Nachteil dar.Bei einer Prüfung nach Paragraph 2, Absatz eins, NWG sind nur die Nachteile der Liegenschaft zu berücksichtigen, die mit dem Notweg belastet wird. Die durch insgesamt nicht mehr als zehn Anlieger sich ergebende höhere Verkehrsbelastung auf der Zufahrtsstraße stellt keinen im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, NWG zu berücksichtigenden Nachteil dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071111Im RIS seit
02.02.1994Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026